QM-Milch auch in Mecklenburg-Vorpommern gestartet

 

Mit dem Start des „Integriertes Qualitätssicherungssystem Milch in Mecklenburg-Vorpommern (QM-Milch)“ demonstrieren die Milchbauern unseres Landes ihre Bemühungen, beste und sichere Qualität an die Molkerei zu liefern. Unter Beteiligung aller Molkereien wurde der bundeseinheitliche Leitfaden zu QM-Milch in der Arbeitsgemeinschaft Milch für unser Land modifiziert und als landeseigene Checkliste festgelegt.

Kernpunkt ist die jeweilige Molkerei, die zur Qualitätssicherung ihrer Produktion in HACCP-Konzepten und Zertifizierungen Kontrollstufen einhalten muss. Die Molkerei fordert von ihren Lieferanten auf der Grundlage einer veränderte Milchlieferungsordnung die Teilnahme am Qualitätssicherungssystem QM-Milch. Um die Kette zu schließen, werden nun auch die Futtermittelhersteller bzw. Lieferanten in das Qualitätssicherungssystem einbezogen.

Damit wird die Produktion vom Erzeuger bis zur Vermarktung als durchgehender Prozess laufend kontrolliert und dokumentiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der Eigenkontrolle und Eigenverantwortung der Molkereien und der Milcherzeuger als wesendlicher Bestandteil des integrierten Qualitätssicherungssystems Milch.

Als Schwerpunkte in das Gesamtsystem QM-Milch sind einbezogen worden:

·        Milchgüteuntersuchungen

·        Milch- und Futtermittelmonitoring

·        Betriebliche Dokumentation

·        Milchlieferungsordnung der Molkerei

·        Amtliche Kontrolle

Die Produktionsbedingungen jedes Milchlieferanten werden nach einer einheitlichen Checkliste bewertet. Gemeinsam mit Vertretern der Molkereien führen die Leistungsinspektoren des LKV im Auftrag der Molkerei diese Bewertung durch. Um eine einheitliche Vorgehensweise zu sichern, sind insgesamt 32 Molkereivertreter und Leistungsinspektoren am 27.und 28.6.03 durch Auditoren der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen geschult worden und haben nach einer Prüfung das Zertifikat als Auditor QM-Milch erhalten. Besonderer Dank gilt dabei den beiden Praxisbetrieben – Milchhof „Grüne Aue“Parum und der Agrofarm Lüssow, die diese große Zahl „Auszubildender“ in ihre Betriebe ließen.

Damit konnte mit der Bewertung der Milchlieferbetriebe in unserem Land begonnen werden.

Um die für den Landwirt kostenfreie Erstbewertung effektiv durchführen zu können, werden durch die Molkereien an die Betriebe die Checklisten verschickt und durch die Leistungsinspektoren der Besuch angemeldet.

Hauptinhalt der Betriebsbewertung sind :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dabei ist es für den Landwirt wichtig zu erkennen, dass die Dokumentation der betrieblichen Abläufe (nach Checkliste) als Instrument der Eigenkontrolle dient. Er ist für die Einhaltung dieser Kriterien verantwortlich.

Stellt sich bei der Bewertung heraus, dass der Betrieb die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreicht oder sogar gravierende Mängel sichtbar werden, erhält er eine Frist zur Nachbesserung bzw. evtl. die Androhung des Ausschlusses von der Milchanlieferung.

Kosten für Nachkontrollen sind vom Landwirt zu tragen.

Um eine effektive Durchführung der Ersterfassung zu ermöglichen, werden die Landwirte gebeten einige Unterlagen vorzubereiten.

 

 

Dr. Walter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Textfeld:


 

 


 

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             Integriertes Qualitätssicherungssystem Milch ( QM )

 

 

 

·      Milchbauern aktivieren ihre Bemühungen, positives Image von Milch und Milchprodukten zu verbessern

 

 

 

·      QM – Milch im Auftrag der Molkereien in M-V gestartet

 

·      LKV - Auditoren überprüfen die Milchbauern

 

n            Erstabnahme im Jahr 2003

n            Nachkontrolle : je 1/3 der Betriebe im Jahr 2004, 2005, 2006

 

 

 

 


                                               

Textfeld: bindet Textfeld: erlässt

 

Textfeld: Futtermittelhersteller Textfeld: Milcherzeuger Textfeld: Molkerei

 


 

 

Textfeld: Betriebliche 
Dokumentation
(Checkliste)
•	Futter / Fütterung
•	Milchgewinnung
•	Tiergesundheit
•	Tierregistrierung
•	Medikamenteneinsatz
•	Umwelt
•	Überprüfung durch LKV-Auditoren
Textfeld: HACCP- Konzept 
Zertifizierung
+
Zwingende 
Teilnahme am 
Futtermittelmonitoring
(AG Milch / LKV)
Textfeld: Milchgüte-
untersuchungen

•	Keim / Zellzahlen
•	Gefrierpunkt
•	Hemmstoffe 
   (durch LKV)
Textfeld: HACCP-Konzept
Zertifizierung
+
Rohmilchmonitoring 
Tankwagensammel-
milch / Poolproben
aus Milchgüte-
untersuchungen
(AG Milch / LKV)

 

Textfeld: Amtliche Kontrolle

 

 

 

 


Unterlagen, die der Betrieb beim Hof-Audit bereit halten soll

 

 

 

Betrifft Kriterium:

 

 

Unterlage:

 

Registrier-Nr. laut VVVO

 

1.1 – 1.3

Bescheinigung von Amtsveterinär oder Hoftierarzt (falls vorhanden)

 

1.2

Tierärztlicher Betreuungsvertrag (falls vorhanden)

 

1.12

MLP-Betrieb:             MLP-Bericht

 

Nicht MLP-Betrieb:

Ergebnisse der Zellzahluntersuchungen von Einzeltieren der letzten

6 Monate (falls durchgeführt wurden)

 

1.13

Nachweise über Erregertests zur Mastitisbehandlung der letzten

6 Monate (falls durchgeführt wurden)

 

1.14

Ergebnisse der Gütebewertung der letzten 6 Monate (Zellzahlwerte)

 

KO-

Kriterium

 

KO-

Kriterium

 
2.1

Bestandsregister (Ausdruck, falls per Internet geführt wird)

Rinderpässe

 

3.1.5+3.4.8

Bei Verwendung von Brunnenwasser in Melkstand und/oder Milchkammer: Ergebnis einer bakteriologischen Wasseruntersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

3.2.1

Protokoll bzw. Prüfbericht über die letzte Abnahme der Melkanlage

(falls vorhanden)

 

3.4.3

Protokolle über die elektronische Aufzeichnung der Kühltanktemperatur (falls vorhanden)

 

KO-

Kriterien

 
4.1+4.3+4.4

Lieferscheine über alle Futtermittelzukäufe (Mischfutter, Einzelkomponente) der letzten 2 Jahre bzw. ab Juli 2003

 

Aufzeichnungen über Futtermittelzukäufe von anderen Landwirten

(falls erfolgt sind, auch für Zukäufe ab Feld)

 

4.2

Unbedenklichkeitsbescheinigungen für zugekaufte Einzelkomponenten ab Juli 2003 (falls erfolgt sind)

 

4.6

Nährstoffanalysen der verfütterten Silagen (Grassilage 1. und 2. Schnitt, Mais). Aktuelle Rationsberechnungen.

 

KO-

Kriterium

 
5.1

Bestandsbuch (Tierarzneimittel) und tierärztliche Anwendungs- und Abgabebelege

 

5.3

Nachweise über Hemmstofftests (falls durchgeführt wurden)

 

6.2

Nährstoffvergleich nach Düngeverordnung