Projekt des LKV Mecklenburg - Vorpommern e.V.
zur Unterstützung beim Aufbau eines
Oft überschlagen sich die Ereignisse, und ein ganzer Produktionszweig wird vorschnell und völlig unbegründet an den Rand des Ruins befördert. Das Vertrauen der Verbraucher als kostbarstes Kapital geht verloren, die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes ist bedroht. Die Entwicklung in den letzten Monaten sowie die derzeitige Situation im Bereich der Rindfleischerzeugung beweisen es.
Um dieses Vertrauen zurückzugewinnen, zu stabilisieren und langfristig zu behalten, ist die Sicherung der Produktqualität und
der Ausschluß von Risiken für die Milch - und Fleischproduktion geboten.
Dazu kommen die Forderungen im Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
In § 1 (1) heißt es: "Wird durch
den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt,
so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen..."
Bis Dezember 2000 galt noch § 2 Satz 2;
"...Ausgenommen sind landwirtschaftliche Erzeugnisse des Bodens, der Tierhaltung, der Imkerei und der Fischerei (landwirtschaftliche Naturprodukte),
die nicht einer ersten Verarbeitung unterzogen worden sind..."
Im Rahmen der Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften der EG - Mitgliedsstaaten wurde zum
01. Dezember 2000 die verschuldungsunabhängige
Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte zwingend auf unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte, also auch auf Rohmilch ausgedehnt.
Die Ausnahmeregelung in § 2 Satz 2 wurde ersatzlos gestrichen.
Das bedeutet, der Primärproduzent muß, wenn ihm in der Abfolge der Haftungskette nachgewiesen wird, daß durch sein Erzeugnis oder seinen Rohstoff jemandem ein Schaden entstanden ist, für diesen Schaden haften.
Damit sind umfassende Maßnahmen zur Absicherung der Qualität der täglichen Produktion für jeden
Milcherzeuger existenziell geworden.
Erst durch deren justitiable Dokumentation lässt sich im Fall der Fälle nachweisen, dass der Landwirt seine Anteil erbracht hat,
um Schäden im Sinne des Produkthaftungsgesetztes durch seinen Rohstoff zu verhindern.
Der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Rohmilch ist unerlässlich und muß gegenüber dem Verbraucher, den milchverarbeitenden Betrieben und nicht zuletzt den staatlichen Stellen geführt werden.
Grundsätzlich bedienen sich die meisten Milcherzeuger einer Vielzahl qualitätssichernder Maßnahmen. Sie tun dies aber oft unbewußt, ohne über deren weitergehenden Bedeutung tiefer nachgedacht zu haben. Häufig wird auch die Qualitätssicherung nicht konsequent genug betrieben. In den meisten Fällen aber fehlt ein sehr wichtiger Punkt: die justitiable Dokumentation.
Ein einfaches Beispiel:
Selbstverständlich wird planmäßig die Temperatur im Tank kontrolliert! Bei eventuellen Problemen
wird natürlich auch sofort reagiert! Aber wird auch dokumentiert, wer wann welche Temperatur abgelesen hat?
Wenn das nicht geschieht, wie soll dann aber der Milcherzeuger nachweisen können, dass die Temperatur in Ordnung war?
Vorschlag:
In eine einfache Liste, die unmittelbar neben dem Thermometer hängt, trägt der Mitarbeiter den Zeitpunkt und
die abgelesenen Temperatur ein und zeichnet mit Namenkürzel ab. Das dauert eine halbe Minute länger als ohne Dokumentration.
Diese Liste wird abgeheftet und für einen definierten Zeitraum aufbewahrt.
Schon damit lässt sich ohne Probleme der Nachweis führen, daß die Temperatur im Tank bis zur Abholung der Milch in Ordnung war.
Werden solche qualitätssichernden Maßnahmen für alle Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion umfassend und systematisch eingesetzt, spricht man von einem Qualitätsmanagement - System (QM - System).Alternativ dazu kann ein System zur Sicherung der "Basisqualität" aufgebaut werden.
Solche Systeme, sogenannte Basisqualitäts - Managementsysteme (BQM), sind in ihrer
Leistungsfähigkeit kaum geringer einzuschätzen als die nach der o. g. Norm zertifizierten Systeme.
Sie haben aber einen entscheidenden Vorteil: sie sind weniger aufwendig und damit deutlich kostengünstiger in der Umsetzung.
Der LKV möchte seinen Mitgliedern und anderen landwirtschaftlichen Betrieben ein Programm zur Unterstützung
beim Aufbau eines Basisqualitätsmanagement anbieten.
Dieses BQM ermöglicht es dem Landwirt, die Produktion in seinem Betrieb sicherer zu gestalten. Es werden Voraussetzungen geschaffen,
Risiken und Qualitätsprobleme aufzudecken und zuverlässig zu beherrschen. Durch die Vergabe von
Verantwortlichkeiten an die einzelnen kompetenten Mitarbeiter ist mit einem Motivationsschub innerhalb der Belegschaft
zurechnen. Das eigenverantwortliche Ausüben bestimmter Kontroll - Funktionen und deren Dokumentation
verbessert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem gesamten Unternehmen.
Der LKV M-V e.V. betreut den Landwirt beim Aufbau seines eigenen BQM. Die Verantwortung dafür kann
allerdings nur der Betrieb selbst tragen. Die Erfahrungen des LKV mit seinen QM - Systemen und nicht zuletzt die
Partnerschaft mit dem LKV Sachsen - Anhalt e.V. in dem bereits Erfahrungen beim Aufbau des BQM - Systems vorliegen,
können aber dem Landwirt zusätzliche Impulse geben.
Das Programm begleitet den Betrieb bis zur möglichen Zertifizierung seines BQM durch die "ifta - CERT" Berlin.
Der Landwirt erhält vom LKV M-V die "Richtlinie Basisqualitäts - Managementsystem in der Tierischen Erzeugung". Diese Richtlinie beruht auf dem Bewertungskatalog zur Einschätzung von Basisqualitäts - Sicherungssystemen und ist Zertifizierungsgrundlage der "ifta - CERT" Berlin für Basisqualitäts - Sicherungssysteme in der tierischen Produktion.
Weiterhin erhält er das "Handbuch zur Basisqualität". Darin können sämtliche Unterlagen, Tätigkeitsbeschreibungen, Nachweise, Dokumentationen usw. abgeheftet werden.
Ein gut funktionierendes Basisqualität - Managementsystem umfasst alle für die Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb wichtiger Punkte, wie z.B.:
- Tiergesundheit | - Tierschutz | |
- Gesundheitsstatus | - Haltung und Ställe | |
- Produktions - und Seuchenhygiene | - Stallklima | |
- Fütterung und Futtermittel | - Tränkwasserversorgung | |
- Milchgewinnung | - Tiertransport | |
- Zucht und Reproduktion | ||
- Dokumentation und Rückstandskontrolle | - Umweltschutz | |
- Tierkennzeichnung, Registrierung | - Immisionsschutz | |
- Medikamente | - organischer Dünger | |
- Schwermetalle, Mykotoxine | - Gewässerschutz, Naturschutz | |
- Pestizide, Desinfektionsmitte |
Die Betreuung des landwirtschaftlichen Betriebes wird wie im LKV Sachsen - Anhalt auf 2 Besuchen des LKV - Mitarbeiters basieren.
Beim ersten Besuch wird das QM - System des Unternehmens "unter der Lupe genommen", es wird eine Iststandanalyse durchgeführt.
Darauf basierend sind notwendige Maßnahmen festzulegen. Weiterhin wird ein Zeitraum definiert, in dem diese durch den Betrieb erfüllt werden.
Der zweite Besuch dient der Kontrolle der getroffenen Maßnahmen in Vorbereitung auf die Überprüfung durch
"ifta - CERT" Berlin.
Bei Notwendigkeit wird auch hierbei ein LKV - Mitarbeiter vor Ort sein.
Der Zeitraum vom ersten Besuch bis zur abgeschlossenen Überprüfung des Betriebes ist abhängig
von den jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen.
Nach der bestandenen Überprüfung verläuft die weitere Betreuung in Form von "Kontollberatungen" durch die regelmäßig am Hof anwesenden Milchleistungsinspektoren.
Einmal jährlich wird
die Zertifizierungsstelle eine Kontrolle des BQM vornehmen.
Für die Teilnahme am Programm "Basisqualitäts - Managementsystem" berechnet der LKV
dem landwirtschaftlichen Unternehmen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 1.600,00 DM (netto) für LKV - Mitgliedsbetriebe.
Nichtmitgliedern wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 2.500,00 DM (netto) in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind:
Haben wir Ihr Interesse an einem BQM geweckt?